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Wichtige Dokumente

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Datenblatt für Mietinteressenten

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SEPA Einzugsermächtigung

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Vertretungsvollmacht

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Antworten auf Ihre Fragen

FAQ

Immobilie verkaufen

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer. Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Zunächst kommt es darauf an, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen. Wenn Sie ein Haus verkaufen, sollten Sie einem Interessenten den Grundbuchauszug und den Energieausweis vorlegen. Damit wird der Interessent über mögliche Wohn- und Wegerechte informiert. Für den Fall des Verkaufs einer Eigentumswohnung empfiehlt sich die Vorlage der Protokolle der Eigentümerversammlungen, beziehungsweise der Beschlusssammlung sowie die lückenlose Dokumentation der Abrechnungen.

Grundsätzlich gilt beim Verkauf: Offenheit. Setzen Sie den Interessenten nicht unter Druck. Die Anschaffung einer Immobilie will wohl überlegt sein. Lassen Sie Ihren Interessenten also Zeit.

Immobilie mieten oder vermieten

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Sie benötigen einen Personalausweis. Wir kümmern uns um das Mieterprofil, die Selbstauskunft und die Überprüfung der Bonität.
Nein. Es ist ausreichend, wenn der Vermieter über den Besichtigungstermin vorab informiert wurde und weiß, dass während dieser Zeit in der Wohnung eine Besichtigung stattfindet.
Wir setzen uns mit dem Mieter in Verbindung und sprechen mit ihm die jeweiligen Besichtigungstermine ab.
Bei Vermietungen sollten Sie sich nicht alleine auf Ihre Menschenkenntnis verlassen. Nicht, weil Sie keine haben. Selbst jene Menschen, die über die beste Menschenkenntnis verfügen, sind bereits Mietnomaden auf den Leim gegangen.
Deshalb: Beauftragen Sie einen Experten. Wir holen unter anderem eine detaillierte Selbstauskunft zum Mieter über die Schufa ein.
Für die Erstellung des Mietvertrages ist in der Regel der Vermieter zuständig. Da sich aber auch in diesem Bereich immer wieder Gesetzesänderung ergeben, sollten Sie sich einem Spezialisten anvertrauen. Wir sind in diesen Fragen immer auf dem neusten Stand.

Objektverwaltung

Wir übernehmen alle Aufgaben des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 20-29. Hierzu zählen vor allem:

  • Erstellen eines Wirtschaftsplanes und Rechnungslegung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Jahresabrechnung
  • Einberufung der Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr, deren Vorsitz und Niederschrift
  • Durchführung der Beschlüsse
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
  • Maßnahmen zu treffen für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Die Mietverwaltung für Alleineigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern und Eigentümern aus unseren WEG-Verwaltungen umfasst:

  • Führung der gesamten Korrespondenz mit dem Mieter
  • Einforderung und Überwachung der pünktlichen Mietzahlung
  • Weiterleitung der Kaltmiete
  • Verwaltung der Nebenkosten des Mieters
  • Abrechnung der Nebenkosten mit dem Mieter und Ausgleich eventueller Guthaben oder Fehlbeträge
  • Ablesung der Zählerstände bei Aus- und Einzug eines Mieters.
  • Rechtzeitige Neuvermietung Ihrer Wohnung sowie Abschluss eines rechtlich einwandfreien Mietvertrages
  • Besichtigungstermine für die Neuvermietung je nach Bedarf.
  • Bei Mietrückstand sofortige Anmahnung des Mieters
  • Aussprache der fristlosen Kündigung bei Mietverzug
  • Einleitung gerichtlicher Maßnahmen gegen den Mieter
  • Wahrnehmung aller notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Termine in Ihren Mietsachen