Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen
Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen
realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer
Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis –
egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt
meistens zu Verlusten für den Eigentümer. Der Verkauf
bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand
verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit
und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen
zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen
für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für
Käufer/Mieter.
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit
einplanen und sich mit der Materie ernsthaft
auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie
unverbindlich Kontakt mit
uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Zunächst kommt es darauf an, ob Sie ein Haus oder eine
Eigentumswohnung verkaufen. Wenn Sie ein Haus
verkaufen, sollten Sie einem Interessenten den
Grundbuchauszug und den Energieausweis vorlegen. Damit
wird der Interessent über mögliche Wohn- und
Wegerechte informiert. Für den Fall des Verkaufs einer
Eigentumswohnung empfiehlt sich die Vorlage der
Protokolle der Eigentümerversammlungen,
beziehungsweise der Beschlusssammlung sowie die
lückenlose Dokumentation der Abrechnungen.
Grundsätzlich gilt beim Verkauf: Offenheit. Setzen Sie
den Interessenten nicht unter Druck. Die Anschaffung
einer Immobilie will wohl überlegt sein. Lassen Sie
Ihren Interessenten also Zeit.
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es
besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien
(Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision
zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In
der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende
zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip
gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht
für die gewerbliche Vermietung.
Nein. Es ist ausreichend, wenn der Vermieter über den
Besichtigungstermin vorab informiert wurde und weiß,
dass während dieser Zeit in der Wohnung eine
Besichtigung stattfindet.
Bei Vermietungen sollten Sie sich nicht alleine auf
Ihre Menschenkenntnis verlassen. Nicht, weil Sie keine
haben. Selbst jene Menschen, die über die beste
Menschenkenntnis verfügen, sind bereits Mietnomaden
auf den Leim gegangen.
Deshalb: Beauftragen Sie einen Experten. Wir holen
unter anderem eine detaillierte Selbstauskunft zum
Mieter über die Schufa ein.
Für die Erstellung des Mietvertrages ist in der Regel
der Vermieter zuständig. Da sich aber auch in diesem
Bereich immer wieder Gesetzesänderung ergeben, sollten
Sie sich einem Spezialisten anvertrauen. Wir sind in
diesen Fragen immer auf dem neusten Stand.